Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei HUASUN und die Kanzlei des Kooperationsanwalts sind ein kooperativer Zusammenschluss, die keine gemeinschaftliche Kanzlei, keine gemeinsame Anwaltssozietät, keine Rechtsanwaltsgesellschaft und/oder keine Bürogemeinschaft betreiben. Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei HUASUN und die Kanzlei des Kooperationsanwalts haften jeweils nur für eigene Mandate. Eine Mandatierung hat zur Folge, dass nur der jeweils mandatierte Anwalt bzw. die jeweils mandatiere Kanzlei für das jeweilige Mandat verantwortlich ist. Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen der Kanzlei HUASUN und der Kanzlei des Kooperationsanwalts.