
Die Kanzlei hat ihren Sitz in München, der "Patenthauptstadt" von Deutschland bzw. Europa. Das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundespatentgericht sowie das Europäische Patentamt haben ihren Sitz in München. Daher ist München ein sehr wichtiger Standort für weltweit agierende Unternehmen bei Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten und Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) sowie in Verletzungsprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Erlangung und Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten: Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchmuster, Geschmacksmuster und Marken, Einreichung von Anmeldungen, Zahlung der Amtsgebühren, Bearbeitung von amtlichen Bescheiden, Fristüberwachung, Zahlung der Jahresgebühren bzw. der Aufrechterhaltungsgebühren
Anfechtung oder Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten: Vertretung in Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Beschränkungsverfahren, Löschungsverfahren, etc.
Durchsetzung oder Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten: Ausarbeitung von Abmahnungsbriefen, Erhebung oder Verteidigung von Verletzungsklagen, etc.
Rechtsberatungen bei Messeauftritten: Antragstellen von einstweiligen Verfügungen gegen Ihre Konkurrenten; Einlegen von Widersprüchen gegen einstweilige Verfügungen, Einreichung von Schutzschriften bei den einschlägigen Patentstreitkammern, um die Anordnung einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht zu verhindern
Durchführung von Recherchen: weltweite Recherche zur Ermittelung des Standes der Technik, Rechtsstandes, Druckschriften, etc.
Gutachten: Ausarbeitung von Gutachten über die Rechtsbeständigkeit von gewerblichen Schutzrechten oder ihre Verletzung bzw. Nichtverletzung
Freedom-to-operate-Analyse: Analyse, um festzustellen, ob Ihre neuen Produkte in Europa vermarkt werden können, ohne die gewerblichen Schutzrechte Ihrer Konkurrenten zu verletzen
Verträge: Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Know-how-Übertragungsverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Rechtsübertragungs- bzw. Kaufverträgen für gewerbliche Schutzrechte
Arbeitnehmererfindungen: Überwachung der Fristen, Berechnung und Überprüfung der Arbeitnehmererfindervergütung von Diensterfindungen, Begleitung der Schiedsstellenverfahren vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Arbeitnehmererfindungen
Vorträge und Seminare: verschiedene Themen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (in deutscher, englischer oder chinesischer Sprache)
Koordinierung von Anmeldungen und Streitigkeiten in China in enger Kooperation mit chinesischen Kanzleien
Übersetzung von chinesischen Druckschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes oder das Korrekturlesen von Übersetzungen